AGB

Die Firma Matthias Hild Coaching (Inhaber: Matthias Hild; im Folgenden als Firma Matthias Hild bezeichnet) bietet Schulungsmaßnahmen in Form von Vorträgen, Seminaren, Coachings, Trainings, Workshops sowie Trainerausbildungen und Trainerautorisierungen an. Diese können sowohl offene wie auch geschlossene Schulungsmaßnahmen sein und Inhouse wie auch in externen Tagungsstätten, Reitställen bzw. in den Räumen des Auftraggebers abgehalten werden.

Die Schulungsmaßnahmen bedienen sich stets fundierten und neuen Erkenntnissen und werden ausschließlich von Matthias Hild und oder von vorher angezeigten Kollegen durchgeführt.

Vertragsgestaltung

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (können auch Einzelpersonen sein).

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Firma Matthias Hild ist ein Beratervertrag, der die Firma Matthias Hild zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet.

Honorar

Die Honorarpreise ergeben sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Beauftragt der Auftraggeber noch vom Angebot abweichende zusätzliche Leistungen, dann werden diese entsprechend der bekannten Stundenpauschalen verrechnet. Aus Fairnessgründen berechnen wir bei Zahlungsverzug bankübliche Zinsen und machen entstandene Verzugsschäden nach Fälligkeit geltend.

Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere bei Anzahlungsbeträgen, nicht nach, kann Matthias Hild von seinen Leistungspflichten aus dem Vertrag einseitig zurücktreten. Die Leistungspflichten des Auftraggebers bleiben davon unberührt bestehen.

Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. Eine vereinbarte Erfolgsgarantie hat nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich im Auftrag fixiert ist und die Ergebnisse faktisch messbar sind.

Absage durch den Auftraggeber (Schulungen)

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Firma Matthias Hild einen langen zeitlichen Vorlauf hat. Im Falle einer Stornierung oder Verschiebung der Schulung- oder des Schulungstermins durch den Auftraggeber fallen deshalb folgende Bearbeitungs- bzw. Stornierungsgebühren an, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der Firma Matthias Hild kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist:

  • Bis 12 Wochen vor Seminarbeginn 30% des gesamten Auftragsvolumens
  • Bis 6 Wochen vor Seminarbeginn 50% des gesamten Auftragsvolumens
  • Bis 2 Wochen vor Seminarbeginn 75% des gesamten Auftragsvolumens
  • Bei weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn werden die vollen Seminargebühren fällig.

Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nicht möglich.

Stonierungsvereinbarung für Coaching Stunden

Bei einer Kündigung der Teilnahme bis

a) zu vier Wochen vor Beginn eines Coachings (Einzel-, Paar- bzw. Gruppencoachings) oder eines Coachingpaketes sowie für den Vortrag Unternehmen wird eine Gebühr in Höhe von 45 Euro fällig.

b) zu zwei Wochen vor Beginn eines Coachings (Einzel-, Paar- bzw. Gruppencoachings) oder eines Coachingpaketes sowie für den Vortrag Unternehmen sind 50 % des vereinbarten Preises fällig.

c) zu 48 Stunden vor Beginn eines Coachings (Einzel-, Paar- bzw. Gruppencoachings) oder eines Coachingpaketes sowie für den Vortrag Unternehmen sind 80 % des vereinbarten Preises fällig. 

Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt sowie bei Nichterscheinen zu dem/n Coaching/s sowie dem Vortrag Unternehmen wird der vereinbarte Preis in voller Höhe ohne Abzug fällig.

Änderungen und Absage durch die Firma Matthias Hild bei Schulungen

Die Firma Matthias Hild behält es sich vor, Schulungsinhalte geringfügig zu modifizieren. Matthias Hild kann Termin- und Ortsverschiebungen vornehmen, sofern dem Kunden dadurch kein Schaden entsteht. In Fällen höherer Gewalt (z.B. bei Krankheit des Trainers, Anreiseschwierigkeiten oder sonstiger Verhinderung) kann die Schulungsmaßnahme abgesagt und ein geeigneter Ersatztermin vorgeschlagen werden. Der Auftraggeber kann aufgrund Änderungen oder –absagen keine Schadensersatzansprüche ableiten.

Änderungen und Absage durch die Firma Matthias Hild bei Coachingmaßnahmen

Der Beginn der jeweiligen Gruppencoachings, Vorträge und Coachingreisen sind an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl für das von dem Kunden gebuchte Gruppencoaching nicht erreicht oder können die geplanten Gruppencoachings, Vorträge oder Coachingreisen – aus einem von Coaching Matthias Hild Coaching nicht zu vertretenden Grund – nicht stattfinden, können die Gruppencoachings, Vorträge oder Coachingreisen auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden.

Stonierungskosten können siehe oben.

Matthias Hild Coaching kann bei Krankheit Gruppencoachings, Paarcoachings, Vorträge, Coachingreisen oder einzelne Stunden verschieben oder einen adäquaten Ersatzcoach bestimmen.

Der Gruppencoachingteilnehmer oder Coachingreiseteilnehmer erklärt sich bereit, über andere Coachingteilnehmer nicht mit Dritten außerhalb des Seminars zu sprechen. Dieses dient dem Schutz jedes Einzelnen und somit dazu, einen Raum des Vertrauens für alle Teilnehmer zu erschaffen.

Wettbewerbsverbot

Die Firma Matthias Hild ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten. Wünscht der Auftraggeber in Abweichung an diese Regelung ein Wettbewerbsverbot, so muss dieses separat und schriftlich formuliert und vom Auftraggeber honoriert werden.

Geistiges Eigentum

Sollte Grund zur Annahme bestehen, dass der Auftraggeber bzw. Teilnehmer, Inhalte der Schulungsmaßnahmen dazu verwendet selbst Schulungen in der Logik von bzw. nach Matthias Hild abzuhalten, kann die Firma Matthias Hild (auch kurzfristig) vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber kann in diesem Fall keine Forderungen stellen.

Haftung

Die Teilnahme an der Schulungsmaßnahme erfolgt auf eigenes Risiko und in Eigenverantwortung der Teilnehmer. Die Firma Matthias Hild haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Firma Matthias Hild übernimmt keine Gewähr bezüglich der Übertragbarkeit der Lehrgangsinhalte in die eigene Praxis.

Der Auftraggeber und die Teilnehmer erkennen mit diesem Auftrag ausdrücklich an, dass sie innerhalb und außerhalb der Schulungsmaßnahmen die volle Verantwortung für sich und ihr Handeln übernehmen. Die Teilnahme an etwaigen Übungen sind freiwillig und die Anweisungen des Trainers sind als Vorschläge zu verstehen, denen der Teilnehmer aus freiem Willen und nur soweit folgt, wie er es selbst verantworten kann.

Für Schäden, die der Teilnehmer sich selbst und anderen Personen oder Dingen zufügt, sowie für jedes Risiko, das er eingeht, haftet der Teilnehmer allein.

Bei Coachings:

Mit der Anmeldung erklärt sich der Coachingteilnehmer bereit, dass er die Verantwortung für sich selbst und die gewonnenen Ergebnisse aus dem Coaching übernimmt. Eine Teilnahme ist nicht möglich, wenn der Coachingteilnehmer psychisch oder geistig nicht gesund ist. Die Teilnahme an den Coachings ist kein Ersatz für eine ärztliche oder therapeutische Behandlung.

Beanstandungen/Mängel

Beanstandungen jedweder Art führen gemäß dieser Vereinbarung nicht zur Reduzierung der Honorargebühren. Ungeachtet dessen ist eine Beanstandung innerhalb von fünf Werktagen dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

Datenschutz

Die Firma Matthias Hild ist zur Verschwiegenheit aller kundenbezogenen Daten und Informationen verpflichtet. Tonband- und Videoaufzeichnungen dienen ausschließlich Schulungszwecken.

Gerichtsstand

Es gilt das Deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg.

Sonstiges

Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB´s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt wie dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Diese Geschäftsbedingung gilt als anerkannt, wenn die Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber unterschrieben ist, bzw. wenn der Auftraggeber (fern-) mündlich den Auftrag zugesagt hat und von der Firma Matthias Hild eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten und nicht innerhalb von 7 Werktagen widersprochen hat.